Vertretung vor Behörde

Einreichungsfristen

Die Steuererklärung muss innert Frist eingereicht werden. Von Kanton zu Kanton sind diese Fristen unterschiedlich. Das genaue Datum finden Sie in der Regel auf dem Umschlag oder auf der Steuererklärung.

Ist eine fristgerechte Einreichung nicht möglich, kann man eine Fristerstreckung verlangen. Details und das Vorgehen sind in der Wegleitung erläutert.

Für den Kanton Zug gilt:

Einreichung der Steuererklärung: bis 30. April 20..
 Fristerstreckungsgesuche

Links zu weiteren Kantonen:

Schwyz  unter Privatpersonen (Steuern)
Uri  Suchbegriff Steuern
Luzern  www.steuernluzern.ch
Aargau  www.ag.ch/steueremt.ch
Zürich  www.steueramt.zh.ch

oder via
Schweiz. Steuerkonferenz können sämtliche Homepage der Steuerverwaltungen in der ganzen Schweiz abgerufen werden.


Vertretung gegenüber Steuerbehörde

Möchten Sie, dass wir Sie gegenüber der Steuerbehörde vertreten?

Wenn ja, haben Sie die Möglichkeit mit den Steuerunterlagen das ausgefüllte Vollmachtsformular einzureichen.