Sozialversicherung-System Schweiz

Dreisäulen-System (Schweiz)




1. Säule (staatliche Vorsorge)
Die erste Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV). Hinzu kommen noch die Ergänzungsleistungen (EL). Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist obligatorisch in der ersten Säule versichert. Sie beruht auf dem Prinzip der Solidarität. Junge zahlen für Alte, Gesunde für Invalide. Die zentrale Aufgabe der ersten Säule ist die Existenzsicherung. Sie soll die finanziellen Folgen von Invalidität und Todesfall absichern und die Grundlage für das Einkommen nach der Pensionierung legen. Die AHV finanziert sich nach dem Umlageverfahren. Die eingenommenen Beiträge werden sofort zur Finanzierung der laufenden Renten verwendet
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2. Säule (berufliche Vorsorge)
Die zweite Säule beruht auf dem Beruflichen Vorsorgegesetz (BVG) und dem Unfallversicherungsgesetz (UVG). Die berufliche Vorsorge ergänzt die Leistungen der ersten Säule, um den gewohnten Lebensstandard sicherzustellen. Im Gegensatz zur ersten Säule, die auf Solidarität baut, sorgt in der zweiten Säule jeder für sich selbst vor. Man spricht hier vom sogenannten Kapitaldeckungs-verfahren.


3. Säule (private Selbstvorsorge)
In den ersten beiden Säulen sind alle Einkommen von Unselbständigerwerbenden obligatorisch versichert. Die Leistungen aus der staatlichen und der beruflichen Vorsorge decken jedoch nur rund 60 Prozent des gegenwärtigen Einkommens ab. Bleiben die Lebenshaltungskosten im Alter hoch, so kann daraus eine Vorsorgelücke entstehen. Deshalb unterstützen der Bund und die Kantone über Steuervorteile in der dritten Säule auch die private Vorsorge. Ihr Ziel ist es, eine allfällige Vorsorgelücke im Alter zu schliessen und den bisherigen Lebensstandard zu sichern.