Fälligkeit der Steuern

Fälligkeitstermine Kantons- und Gemeindesteuern
(Beispiel für den Kanton Zug)

Natürliche Personen
Allgemeiner Fälligkeitstermin ist der 30.11., zahlbar bis 31.12.  oder
ganze Jahressteuer mit Abzug von 2 % Skonto, zahlbar bis 31.07.  oder
in Ratenzahlungen, verzinst bis 31.12.

Angaben gemäss:
Steuergesetz vom 25. Mai 2000, § 154 bis § 163 und Verordnung zum Steuergesetz vom 30. Januar 2001, § 34 bis § 39

Fälligkeitstermine Direkte Bundessteuern

Natürliche Personen
Allgemeiner Fälligkeitstermin ist der 01.03. des Folgejahres, zahlbar bis 31.03.

Angaben gemäss:
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14.12.1990, Art. 160 bis 166 und Verordnung über die Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer vom 10.12.1992

Juristische Personen
je nach Abschluss (s. Wegleitung)


Zeitliche Darstellung:


ca. Februar:
- Erhalt der Rechnung für die Direkte Bundessteuer (vergangenes Jahr)
- Erhalt der Steuererklärung (vergangenes Jahr)

31. März:
- Zahlung der Direkten Bundessteuern (vergangenes Jahr)

30. April:
- Einreichung der Steuererklärung (für das vergangene Jahr)

ca. Juni:
- Erhalt der prov. Steuerrechnung (für das laufende Jahr)

31. Juli:

- Zahlung der Steuern (laufendes Jahr) mit 2% Skonto

31. Dez.:
- Zahlfrist der Steuern für das laufende Jahr

Die definitive Steuerveranlagung von der letzten Steuererklärung kann zudem zu einer Nachzahlung oder Rückerstattung führen.