FAQ - Versicherungen

Mein Auto wurde aufgebrochen. Die Kamera, Sporttasche und Bargeld sind weg. Bezahlt die Versicherung den Schaden?
Die Fotokamera und die Sporttasche sind versichert, sofern Sie in Ihrer Hausratversicherung die Zusatzdeckung "einfacher Diebstahl auswärts" eingeschlossen haben. Bargeld ist bei einem einfachen Diebstahl allerdings nicht versicherbar.

Ich habe ein Gartenhäuschen und bewahre dort meine Gartenmöbel auf. Muss ich für diese Möbel eine spezielle Versicherung abschliessen?
Sofern sich das Gartenhäuschen an Ihrem ständigen Wohnsitz befindet, ist es mitsamt darin gelagerten Möbeln und Gegenständen über die Grunddeckung der Hausratversicherung versichert. Befindet es sich aber an einem anderen Ort, müssen Sie dafür eine separate Versicherung abschliessen.

Ich habe kürzlich einen neuen Fernseher mit DVD-Player gekauft. Muss ich dies nun sofort meiner Versicherung melden? Und was wären die Folgen, wenn ich es nicht täte?
Die Versicherungssumme Ihres Hausrats sollte immer seinem tatsächlichen Wert entsprechen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie solche grösseren Anschaffungen Ihrer Versicherung melden, damit die Summe entsprechend angepasst werden kann. Wird dies nicht getan, riskieren Sie eine Unterversicherung und müssen im Falle eines Schadens mit der Kürzung der Leistungen der Versicherungsgesellschaft rechnen.

Denken Sie also daran die Versicherungssumme regelmässig mit Ihrem Versicherungsberater zu überprüfen.


Vor kurzem hat es bei mir zu Hause gebrannt. Bei der Bekämpfung des Feuers sind einige Möbel durch Löschwasser beschädigt worden. Sind diese Schäden ebenfalls versichert?
Ja, denn es handelt sich hier um Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Feuer entstanden sind. Wenn Sie gegen Feuer versichert sind, dann sind auch die Folgeschäden abgedeckt. Dieses Prinzip gilt auch bei den anderen versicherbaren Risiken wie Wasser, Einbruch etc.


Ich bin auf einem vereisten Schlittenweg mit dem Schlitten in einen Fussgänger gefahren. Der Mann ging am Rand des Weges, der auch als Wanderweg benutzt werden darf. Wegen des Eises konnte ich aber nicht mehr rechtzeitig bremsen. Bin ich nun haftbar?
Ja. Der Fussgänger hat sich korrekt verhalten. Deshalb müssen Sie die Verantwortung für die Kollision übernehmen. Für den körperlichen Schaden des Fussgängers kommt seine Unfallversicherung auf, für den Sachschaden Ihre Privathaftpflichtversicherung. Sie als Person sind durch Ihre eigene Unfallversicherung geschützt. Für Ihre Sachschäden – zum Beispiel der defekte Schlitten oder das kaputte Handy - müssen Sie aber selbst aufkommen.


Meine Tochter geht für einen Sprachaufenthalt ein Jahr nach Kanada. Dort wird Sie auch herumreisen. Ist sie in dieser Zeit über meine Police gedeckt?
Ja. In der Privathaftpflicht-Versicherung gilt die Deckung bei Reisen und Auslandaufenthalten weltweit während maximal 24 Monaten.



Quelle: www.mobiliar.ch